Zahlreiche unserer Kanzlei zur Überprüfung vorgelegte Widerrufsbelehrungen der Volks- und Raiffeisenbanken (VR-Banken) erweisen sich als fehlerhaft. Insbesondere die Belehrungen aus den Jahren 2009 und 2010 enthalten jeweils folgende oder ähnliche Formulierungen:
„Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen …