Wir vertreten seit jeher die Rechtsauffassung, dass bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung die konkreten Umstände des Vertragsschlusses keine Rolle spielen können. In der obergerichtlichen Rechtsprechung war bislang umstritten, ob eine objektiv fehlerhafte Belehrung bei sogenannten Präsenzgeschäften, also wenn …